Menschenrechte

Menschenrechte

Vorbemerkung

In der Frage der Menschenrechte geht es um

  • die Würde des Menschen,
  • Frage des Rechts
  • Frage des Verhältnisses des Individuums zum Herrscher/Staat: Pflichten des Staates und Recht auf Widerstand des Individuums
  • Gleichheit
  • Unversehrtheit,
  • Eigentum,
  • Meinungsfreiheit,
  • Glaubensfreiheit
  • Schutz vor willkürlicher Verhaftung
  • Diese wurden dann erweitert: Recht auf Bildung, Arbeit, soziale Sicherheit, Reisefreiheit usw.

Das kann hier freilich nicht alles detailliert dargelegt werden.

Einleitung

Heute gibt es Vertreter, die sagen: Menschenrechte seien angeboren, seien nicht ausgedacht, seien Naturrecht. Darum gelten sie ewig und überall.

Das ist die Sicht unserer westlichen Welt, zumindest zum Teil – zum Teil ist sie auch veraltet (siehe unten). Diese Sicht kann realpolitisch nicht verallgemeinert werden. Der Islam hat zum Beispiel andere Vorstellungen von Menschenrechten, das kommunistische China hat andere Vorstellungen, ebenso der Hinduismus. Freilich wird jeder sagen: Menschenrechte gelten – aber es sind nicht immer die gleichen Rechte, die betont werden. Die UN Menschenrechtscharta wurde zwar aufgrund der Dominanz der westlichen Welt 1948 von vielen unterschrieben (s.u.). Aber heute werden die Menschenrechte von manchen modifiziert – und auch in unserer westlichen Welt werden manche Modifizierungen von Aktivisten angebracht.

Naturrecht ist unbestimmt, was vielfach übersehen wird. Alles kann mit Naturrecht begründet werden. Nicht nur Gutes, sondern auch Sklaverei – wie auch der Sozialdarwinismus. Naturrecht bekam in unserer europäischen Tradition erst einen menschenfreundlichen, humanen Maßstab, als dieses mit biblischen Texten zusammengedacht wurde: Das Naturrecht stammt, so die Vorstellung, wie die Bibel von Gott. Man muss beide – mit dem von Gott gegebenen Verstand – zusammen lesen lernen. Diese Sicht haben im 16./17. Jahrhundert der Theologe Hugo Grotius (1583-1645) und John Locke vertieft, wurde aber schon im Mittelalter nicht zuletzt von Thomas von Aquin angedacht.

Auch die Berufung auf die Vernunft ist ambivalent. Die Vernunft kann alles begründen – Negatives wie Positives – sie bedarf eines Maßstabes. Das ist klar, denn die Vernunft erkennt erst Naturrecht, weil sich das Naturrecht in ihr bemerkbar gemacht hat. So die Vorstellung. Von daher muss auch die Vernunft ambivalent sein bzw. weil die Vernunft ambivalent ist, ist auch das Erkennen der Menschenrechte aufgrund des Naturrechts ambivalent. Dass mit dem Gefühl Menschenrechte begründet werden sollen, ist wiederum mit der Vernunft nicht in Einklang zu bringen. Kurz: Das ist unvernünftig. Menschenrechte von zufälligen Mehrheiten abhängig machen, wird dem Gedanken der Menschenrechte nicht gerecht, damit wären auch Sklaverei, Rassismus usw. begründbar. Das gilt auch für die Begründung der Menschenrechte mit dem Gedanken, dass es dem einzelnen Menschen nutzen muss – dagegen spricht allein schon der Utilitarismus.

Im Folgenden geht es nicht darum, die jeweiligen Philosophen zu bekennenden Jesus-Nachfolgern zu erklären. Es ging ihnen vielfach nicht darum, das Evangelium voranzutreiben, sondern aus ihrem Glauben heraus philosophische Antworten angesichts der Probleme ihrer Zeit zu suchen. Sie haben zudem das Menschenbild Jesu inhaliert, aber mit Gott argumentiert, weil beide in einem gesehen wurden. Es geht hier darum, die christliche Basis ihrer Argumentation zu benennen. Ohne diese hängen die Menschenrechte in der Luft. Sie haben das gewusst, was heute vielfach missachtet wird.

Eingangsfrage

Wie kommen wir im Westen zu diesen Menschenrechten? Sie haben eine lange christliche Tradition. Erst einmal, wenn wir zurückschauen, bleibt der Blick vieler in der Aufklärung hängen – Aspekte der christlichen Tradition seien im Folgenden hervorgehoben, vor allem, weil sie immer wieder durch säkular angepasste Autoren nicht berücksichtigt werden. Auch die Aufklärung ist nicht einfach so auf einmal da gewesen. Es gab viele Menschen, die Vorarbeiten geleistet haben, das auf der Ebene des Geistes (Theologen, Philosophen) und auf der Ebene tätigen Lebens – die Letztgenannten (ich denke zum Beispiel an Elisabeth von Thüringen) sollte man nicht vergessen, auch wenn ich diese Menschen im folgenden Abschnitt nicht berücksichtige.

*

Ich lege hier eine erste Einarbeitung vor – ein paar Mosaiksteinchen werden aneinander gereiht. Vieles muss differenziert und genauer dargelegt werden. Da ich hier aber nur ein paar Anmerkungen bringe und keine akademische Arbeit vorlege, möge es genügen – vielleicht regen die Beobachtungen zum Nachdenken und eigenem Forschen an. Wenn ich weiter in das Thema eingedrungen bin und merke, dass Korrekturen an dieser ersten Version anzubringen sind, werde ich sie nachliefern.

*

Aufgabe:

Heute fragt man sich: Gelten die Menschenrechte nur Menschen? Warum nur den Menschen? Sollten sie nicht auch auf alle fühlende Wesen übertragen werden? Das hieße also auch auf fast alle Tiere. Sollten sie auf alle denkenden Wesen übertragen werden? Das hieße auch auf KI-Roboter.

Was denkst Du?

16./17. Jahrhundert

Im 17. Jahrhundert sind die „Levellers“ von England zu nennen – allen voran der den Puritanern (1) nahe stehende John Lilburne (Freeborn John), der 1649 die „freeborn rights“ vorlegte. Er wurde vielfach inhaftiert. In etwa zeitgleich haben Oliver Cromwell (1599-1658) und John Locke (1632-1704) ebenfalls auf der Basis puritanischer Erfahrungen und Freiheitsbestrebungen Grundlagen gelegt. Zumindest auf den Letztgenannten greift man heute vielfach zurück. Aber auch sie haben Vorläufer.

Spannend ist in diesem Kontext Martin Luthers Rede zu Worms (1521), die das Gewissen (er konnte in anderen Schriften auch sagen: gegen seine Seele gezwungen werden) des einzelnen Menschen in den Vordergrund stellt, wie auch die Schrift: Von der Freiheit eines Christenmenschen, in der er den Christen nicht als Teil des Kollektivs einordnet, sondern eben der einzelne Christenmensch hat die Freiheit, im Sinne Gottes zu entscheiden (16). Ebenso verbindet auch er Recht mit der Vernunft und sieht die Goldene Regel als Lehre der Natur an. Zudem wendet er sich dagegen, dass sich Weltliches an Geistlichem vergreift und Geistliches an Weltlichem – der Fürst darf nur als Christ bedingt in geistliche Fragen eingreifen, Kirche hat sich um Kirchliches zu kümmern (Von weltlicher Obrigkeit). (14) Die Reformatoren (vor allem auch Calvin [1509-1564] – in seiner Folge die reformierte Kirche: Freiheit des Gewissens geht vor staatlichem Recht und er kennt eine Art Gewaltenteilung [Kontrolle] in der Gemeinde) insgesamt haben sie den Menschen in seiner Eigenverantwortung gesehen und nicht als Anhängsel der Kirchenpolitik (vgl. Laienpriestertum) (11). Darum forderten und förderten sie auch die Bildung. https://evangelische-religion.de/ReligionNeu/reformation-auswirkung-auf-die-gegenwart/ Freilich waren die Reformatoren gleichzeitig Menschen des ausgehenden Mittelalters – und keine Kinder der neuzeitlichen Aufklärung. Sie haben den Menschen noch hierarchisch eingeordnet, ihn aber insofern hierarchisch gelöst, als jeder Einzelne vor Gott steht und verantwortlich für sein Leben ist. Damit ist eine Sprengkraft gegeben, die die hierarchische Struktur zu sprengen vermag und dann auch später durch einzelne Gruppen als Sprengkraft eingesetzt wurde.

Im Augsburger Religionsfriede (1555) hatte man sich zwischen Katholiken, Protestanten verschiedenster Couleur politisch noch darauf geeinigt, dass der Untertan die Konfession des jeweiligen Herrschers übernehmen müsse. Das heißt, der einzelne Mensch ist, was Glaubensfragen betrifft, unfrei. Ziel dieses Beschlusses: Die Befriedung der Gesellschaft. Damit hat man aber auch, was ein Fortschritt an Befreiung von Papst und Kaiser bedeutete, gleichzeitig das Vorhandensein zweier Konfessionen (nicht mehr nur des Katholizismus) festgeschrieben. Wenn die Konfession des Herrschers wechselte, musste der Bürger die Konfession ebenfalls wechseln, auch wenn er das nicht einsah. Dieser Druck, dennoch am Glauben, an seiner Überzeugung festzuhalten, führte dazu, stärker die Grundwerte des Einzelnen einzufordern. In der Auseinandersetzung zwischen dem katholischen Spanien und dem reformiert-protestantischen Niederlanden kam es zu der Dordrechter Ständeversammlung (1572/1576), die forderte, dass jeder seinen eigenen Glauben behalten dürfe (Religionsfreiheit, damit auch Meinungsfreiheit, und Versammlungsfreiheit) – wie oben schon geschrieben: Gewissen geht vor staatlichen Gehorsams-Ansprüchen.

Im 16. Jahrhundert gab es neben diesen weitere revolutionäre Ansätze: Nicht der König ist dominant, sondern das Volk, das den König absetzen kann. Warum? Weil die Könige von Gott dazu eingesetzt wurden, dem Volk zu dienen – ein alttestamentlicher Ansatz. Entsprechend kann auch der Papst abgesetzt werden, da Jesus Christus Oberhaupt der Kirche sei. Diese vordenkenden „demokratischen“ Denker waren die Protestanten / Calvinisten Francois Hotman (1524-1590) und Theodor von Beza (1519-1605). Als dritter im Bunde sei Philippe Duplessis-Mornay (1549-1623) aufgenommen. Zudem hat der Kirchenjurist Richard Hooker (1554-1600; 1592) im Auftrag der anglikanischen Kirche etwas deutlich argumentativ herausgearbeitet: Es geht um die Unterscheidung zwischen Mehrheitsmeinungen (die der Mensch mit seiner von Gott gegebenen Vernunft entscheiden kann) und Grundrechten, mit der Berufung des Menschen auf sein Gewissen als Recht. (12)(19)

17./ 18. Jahrhundert

Diese Vordenker beeinflussten zum Teil die in der Gegenwart hervorgehobenen Hugo Grotius (6) und John Locke (7) und andere (18), aber auch die „Bill of Rights“ (1689) Text: http://www.verfassungen.eu/gb/gb1689.htm.

Es sei noch auf die Petition of Rights (1627) und die Habeas Corpus Akte (1679) hingewiesen, die es dem Herrscher und seinen Handlangern verbot, Menschen willkürlich zu verhaften, sie einem Richter zu entziehen und sie vor der Verurteilung ins Ausland zu bringen. Das heißt, das Recht auf Freiheit wurde verstärkt. Zudem wurden die Eigentumsrechte gestärkt. Das englische Parlament hat den Herrscher gezwungen, die Akte zu unterzeichnen. Wir haben damit auch eine gewisse Form der Gewaltenteilung: Herrscher, Parlament, Gerichte.

Aufgrund religiösen Drucks wanderten viele Minderheiten-Christen aus Europa in die USA aus. Bekannt sind die oben genannten Puritaner, aber auch Christen von dem europäischen Festland, die der Täuferbewegung (3) zugehörten. In dieser Tradition der protestantischen Ansätze der Menschenrechte steht auch die Unabhängigkeitserklärung der USA, die im Wesentlichen von Thomas Jefferson (10), der den Minderheitenkirchen Religionsfreiheit zugesagt hat, verfasst wurde. Die Präambel der Unabhängigkeitserklärung von 1776 (Text: http://www.verfassungen.net/us/index.htm ) beginnt:

Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit. Daß zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind, welche ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten; daß sobald einige Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, es das Recht des Volks ist, sie zu verändern oder abzuschaffen, und eine neue Regierung einzusetzen, die auf solche Grundsätze gegründet, und deren Macht und Gewalt solchergestalt gebildet wird, als ihnen zur Erhaltung ihrer Sicherheit und Glückseligkeit am schicklichsten zu seyn dünket. 

Die Gleichheit der Menschen wird in Gott verankert, Regierungen dienen der Umsetzung. Thomas Jefferson nahm die Virginia Declaration of Rights unter anderem von George Mason  (1776) (Text: http://www.verfassungen.net/us/va/grundrechteerklaerung76.htm ) als Grundlage. 15 Jahre später, September 1791 wurden die Bill of Rights beschlossen, in denen es darum geht, dass jeder sein Recht einklagen kann (Text 1787? http://www.verfassungen.net/us/verf87-i.htm ).

Man sieht vor allem an Mason, dass eine Zeit in Anbruch ist, in der religiöse Fundierung kaum mehr eine Rolle spielen wird, sondern es geht um die Betonung der Vernunftgründe. So wandte er sich als Sklavenhalter nicht gegen Sklavenhaltung, weil es unmenschlich sei, wie zum Beispiel der christlich argumentierende William Wilberforce, sondern weil sie wirtschaftliche Nachteile bringt (obgleich er selbst Sklaven weiterhin besaß; ebenso besaß Jefferson sehr viele Sklaven). So beginnen die Virginia Declaration of Rights ohne Bezug auf Gott, sondern betonen das Naturrecht:

Alle Menschen sind von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig und besitzen bestimmte angeborene Rechte, welche sie ihrer Nachkommenschaft durch keinen Vertrag rauben oder entziehen können, wenn sie eine staatliche Verbindung eingehen, und zwar den Genuss des Lebens und der Freiheit, die Mittel zum Erwerb und Besitz von Eigentum und das Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.

Der Artikel 16 nimmt allerdings distanziert Bezug auf den christlichen Glauben, ordnet ihn der Vernunft unter:

Die Religion oder die Ehrfurcht, die wir unserem Schöpfer schulden, und die Art, wie wir sie erfüllen, können nur durch Vernunft und Überzeugung bestimmt sein und nicht durch Zwang oder Gewalt; daher sind alle Menschen gleicherweise zur freien Religionsausübung berechtigt, entsprechend der Stimme ihres Gewissens; es ist die gemeinsame Pflicht aller, christliche Nachsicht, Liebe und Barmherzigkeit aneinander zu üben. https://de.wikipedia.org/wiki/Virginia_Declaration_of_Rights (8)

Der christliche Glaube wird mit dem Naturrecht verbunden – beide sind von Gott – somit ist es auch die Vernunft. Allerdings ist gegenwärtig zu sehen, dass die Vernunft nicht unbedingt Maßstab sein kann. So hatte sie damals eben auch die Sklaverei verteidigt.

Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (August 1789) (Text: http://www.verfassungen.eu/f/ ) steht zwar auf der Basis der zuvor genannten Grundlagen, geht aber in der Präambel in eigensinniger Weise auf die religiöse Tradition ein:

„Dementsprechend anerkennt und erklärt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter dem Schutze des höchsten Wesens folgende Menschen- und Bürgerrechte.“

Diese Bezeichnung „höchstes Wesen“ basiert auf der Tradition der Deisten, die von einem „Gott“ ausgegangen ist, aber die besondere religiös-christliche Komponente nicht einbringen wollte: Es gibt ein transzendentes Wesen, mit ihm die Schöpfung und das ewige Leben der Seele – aber alle Religionen sind ein Abfall von diesem höchsten ethischen Wesen. Damit wird auch der Atheismus zurückgewiesen. Sie spricht zudem von „heiligen Rechten der Menschen“. Hieran wird sichtbar, dass die philosophische Aufklärung gegen Kirche und Staat stärkeren Einfluss bekommen hat. Spannend ist somit Artikel 10:

Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden,…

Das heißt: die Menschenrechtserklärung gilt auch in religiösen Fragen – was man notgedrungen (so lässt die Formulierung ahnen) hineingebracht hat, obgleich man von Religion nichts hielt, sie bekämpfte.

Über die amerikanischen Menschenrechte hinaus spricht die französische Zusammenstellung die Pflichten des Staates an.

Und was geschah dann mit den Menschenrechten? Nichts. Nationen waren mit sich und ihren Kolonien beschäftigt. Man kümmerte sich um die Grundrechte der Bürger oder versuchte als Kommunisten die Rechte der Arbeiter in den Vordergrund zu stellen, oder als Frauen Frauenrechte zu erringen. Es gab damit freilich auch Ansätze, die mit Blick auf Menschenrechte weiter führend waren. Zu nennen ist die Ablehnung der Sklaverei (Quäker/Wilberforce) und der Umgang mit Gefangenen und verletzten Kriegsgegnern (Rote Kreuz). In diesen Aktivitäten waren Christen intensiv involviert, aus welchen Gründen auch immer. Der Frauentag hat eine seiner Wurzeln in einem Weltgebetstag. Die Säkularisierung nahm weitere Formen an – bis hin zu der Entwicklung neuer Weltanschauungen, die mit Blick auf die Menschenrechte massive Rückschritte brachten. Erst nach dem Zusammenbruch der Zivilisation 1945 kamen Menschenrechte wieder in den Blick. Dazu siehe unten.

Wie in dem englischen Ansatz der Menschenrechtsformulierungen nur freie Männer eine Rolle spielten, und in der amerikanischen Deklaration Schwarze keine Rolle spielen, so in der französischen auch die Frauen nicht (21). Die Menschenrechte gelten im wesentlichen weißen Männern, auch wenn sie von „allen Menschen“ sprechen.

Wenn man die Menschenrechtserklärungen genau liest, dann steht auch heute noch manches an Realisierung aus. Menschen erkennen, was richtig ist – formulieren es auch – sind aber nicht in der Lage, aus welchen vielfältigen Gründen auch immer, diese sofort umzusetzen. Woher wissen Menschen aber, was richtig ist? Das Naturrecht bzw. wie oben besser gesagt: das Naturrecht in Kombination mit dem Willen Gottes als Maßstab und der damit verknüpften Vernunft weisen den Weg. (9)

Antike – Mittelalter (zu diesem Abschnitt muss ich noch mehr erarbeiten)

Schon der Gelehrte und Wanderprediger Manegold von Lautenbach (1040-1103) hat einen vorsichtigen Ansatz vorgebracht, der davon spricht, dass der Herrscher abgesetzt werden könne, wenn er seinen Pflichten gegenüber dem Volk nicht nachkommt. Das hängt zusammen mit der Auseinandersetzung zwischen Papst und Herrscher – und Manegold ergreift Partei für den Papst. In England hat König Heinrich der I. die Charta der Freiheiten (Charta of Liberties/Charta libertatum; 1100) formuliert, mit der unter anderem Lehensverhältnisse geordnet wurden. Beides wurde dann von dem Erzbischof Stephen Langton aufgenommen, um die Magna Charta (Letztfassung 1215/25) (Text: http://www.verfassungen.eu/gb/index.htm ) zu entwerfen, die dem König gegenüber dem Adel Grenzen setzt: Recht steht über dem König.

Wisset, daß wir, in Gegenwart Gottes und zum Heil unserer Seele und der Seelen unserer Vorfahren und Erben, zur Ehre Gottes und zur Erhöhung seiner heiligen Kirche und zum Besten unseres Reichs, auf den Rath unserer ehrwürdigen Väter: Stephan, Erzbischof von Canterbury,… Gott verwilliget, und durch diesen unseren Freibrief für uns und unsere Erben für immer bestätigt haben.

Die Magna Charta, die zunächst nur dem Adel bestimmte Privilegien und Grundrechte garantierte, ist für die Entwicklung der Menschenrechte und Demokratie wichtig. Sie enthält das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und das Verbot unverhältnismäßiger Bestrafung und Enteignung sowie das Recht auf Eigentum. https://www.spektrum.de/news/800-jahre-magna-carta-die-mutter-der-menschenrechte/1351050

Was die Basis dieser Anstrengungen betrifft, die Würde des Menschen – jedes Menschen – wurde auch vorher schon viel in christlichen Kreisen nachgedacht. Manches wurde von heidnischen Ansätzen übernommen – und wie jede neue Zeit es tut – modifiziert. Wichtig für die Frage der Würde war der Glaube, dass der Mensch Ebenbild Gottes ist. Der Sachsenspiegel, der um 1220 entstanden ist, argumentiert mit dem „Erlösertod Jesu“ die Freiheit eines jeden Menschen.  Der Schwabenspiegel, entstanden um 1275 erkennt nirgends im Alten Testament, dass ein Mensch einem anderen gehört, er gehört allein Gott, dem er dienen soll. (20) Diese Rechtssammlungen hatten großen Einfluss, obgleich sie von Gelehrten der Universitäten kritisiert wurden. Sie meinten, Jesu Erlösertod müsse auf das Jenseits beschränkt werden. Diese Strömungen der Universitätstheologie hat Luther dann auch in Frage gestellt, wie oben gesehen. Das heißt: Auf der Basis des christlichen Glaubens können Christen unterschiedlicher Meinung sein. Das hängt von vielen Faktoren ab. Dazu siehe: https://evangelische-religion.de/ReligionNeu/kirche/theologie-weg-lern-prozess/

Thomas von Aquin (1225-1274), der sehr einflussreiche Kirchenlehrer griff antike Vorstellungen von „Menschenrechten“ auf, hat sie aber gleichzeitig im christlichen Sinn uminterpretiert: Naturrecht hängt mit Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen zusammen: Der Mensch als Ebenbild Gottes hat Verstand, als solcher kann er erkennen, welche gesellschaftliche Ordnung Gott vom Menschen verlangt. Und diese menschenfreundliche Ordnung ist in Jesus Christus erkennbar. (2) Ähnlich schon Augustin [354-430]: Göttliche Vernunft erkennt, dass die Gesetze der Menschen mit dem ewigen Gesetz Gottes übereinstimmen müssen. Darum: Wenn menschliches Gesetz nicht mit dem göttlichen Gesetz übereinstimmt, sei es nicht verpflichtend. Der Mensch ist frei, der weltliche Staat hat für Gerechtigkeit zu sorgen, das heißt dafür, dass der Mensch ein Gott gemäßes Leben realisieren kann. Das bedeutet: ein tugendhaftes Leben, ein Wirken, das Bildung und Erziehung fördert. Grundlage für ein solches Leben ist Frieden. Dafür hat der Staat auch zu sorgen. Diese später verschärfte Sicht, dass der Staat dafür zuständig ist, den Menschen ein Leben zu ermöglichen, das zu Gott führt, wurde in der Neuzeit fallen gelassen: Der Staat ist nur noch dafür zuständig, der Religion die Rahmenbedingungen dafür zu ermöglichen. Es ist nicht seine Aufgabe, zwischen religiöser Wahrheit und Unwahrheit zu entscheiden. Das müssen die Konfessionen selbst tun, im Rahmen der Gesetze, die der säkulare Staat errichtet. Gleichzeitig ist jedoch zu erwähnen, dass die von Augustin erwähnten Aspekte nur zum Teil mit unseren gegenwärtigen Vorstellungen kompatibel sind. (13)

Einflussreich war auch Tertullian (150-220). Auch hier ging es um die Christenverfolgung durch römische Behörden. Gegen diese formuliert er, dass Christen den einen Gott verehren, den die Heiden von Natur aus schon kennen, aber durch den Glauben an Götter verfälschen. Es ist Menschenrecht und natürliche Freiheit für jeden Einzelnen, zu verehren, was er meint. Er fordert wiederholt Religionsfreiheit.

Man sollte auch Denker wie den Kirchenlehrer Gregor von Nyssa (ca. 335-394) nicht übergehen, der den Menschen als König sieht (vgl. 1. Petrus): Der Mensch hat Ähnlichkeit mit dem König des Alls, hat zusammen mit diesem Urbild Würde. Die Würde dieses Königtums ist gegeben, der Mensch ist geschmückt mit Tugend, Unsterblichkeit und Gerechtigkeit. Gregor von Nyssa spricht insgesamt vom Menschen, dem göttliche Schönheit verliehen wurde – und nicht von Herrschern. Was er schreibt, gilt von allen.

Noch einmal kurz zurück ins Mittelalter. Nikolaus von Kues (1401-1464) sieht, dass alle Menschen von Geburt aus gleich sind und gleiche, natürliche Rechte haben. Warum? Weil der göttliche Same in allen ist. (17)

*

All das ist freilich nicht so ganz neu. Schon alttestamentlichen Schriften geht es um diese Themen. Jede Gesellschaft, die geordnet ist, muss sich entsprechende Vorschriften geben. Diese gehen dann in bestimmten Zeiten verloren, müssen wieder neu erkämpft werden. Werden dann aber nicht nur neu erkämpft, sondern auch weiter geführt.

Dass die 10 Gebote allen Menschen gelten, hat schon Philon von Alexandrien im 1. Jahrhundert erkannt. Es dauerte allerdings, bis Hugo Grotius von „Menschenrechten“ (auch auf der Basis der Gottebenbildlichkeit und wie seine Vordenker alle Menschen einbezog) sprach.

Wenn man die 10 Gebote umformuliert, haben wir übrigens schon ein paar der Menschenrechte. Die Fragen des Gesetzes und Rechts in alter Zeit dienen ja der Regelung des Zusammenlebens – und dienen auch dem Schutz des anderen, so zum Beispiel die alttestamentliche Gesetzgebung. Das Gebot Du sollst nicht töten, beinhaltet: Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben; Das Gebot: Du sollst nicht stehlen, beinhaltet: jeder Mensch hat ein Recht auf Eigentum…

Es ging den alten Kulturen jedoch nicht in erster Linie um den Schutz vor Übergriffen eines Staates (den es so noch nicht gab), sondern um den Schutz des Individuums und der Gesellschaft vor den Übergriffen von Individuen. Aber: Wir finden schon im Buch Deuteronomium Königsgesetze. So heißt es in Kapitel 17,14ff., dass die hier vorgelegten Gesetze zum Schutz Einzelner und der Gemeinschaft auch vom König einzuhalten sind.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Mitte des 20. Jahrhunderts erntete man die Früchte der Vordenker seit vor allem dem 16. Jahrhundert. Die UN, die 1945 gegründet wurde, arbeitete an der Menschenrechtscharta – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde 1948 nach dem Krieg veröffentlicht. (15) Die schlimmen Erfahrungen mit der Missachtung der Menschenrechte durch den Nationalsozialismus und vermutlich auch des Kommunismus fanden Eingang. Unter der Leitung von Eleanor Roosevelt, die in Fragen der Menschenrechte sehr aktiv war, haben verschiedene Menschen daran gearbeitet, so der katholische französische Philosoph Jacques Maritain, der sich sehr intensiv mit Thomas von Aquin befasste (5), der griechisch-orthodoxe, evangelikale libanesische Christ Charles Malik, der kanadische Jurist John Peter Humphrey, Methodist, der sich als einen bezeichnet, der in seiner Jugend sehr religiös gewesen sei, der jüdische Jurist René Cassin, der Chinese Peng-chun Chang, der meinte, dass die Aufklärung in Fragen der Menschenrechte mit der chinesischen Rezeption nach Europa kam. Er ist auch dafür verantwortlich, dass in ihr kein Bezug auf Gott genommen wird, da auch Atheisten diese Erklärung unterstützen müssten (Sowjetunion war Kommunistisch, China noch nicht) und war der Meinung, dass das Naturrecht ausgeklammert werden sollte, weil es nur abendländischer Kultur entspräche, allerdings der Begriff „Gewissen“  universal anerkannt sei.

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Es fällt also auf, dass trotz der Mitarbeit religiöser Menschen und trotz der religiösen Tradition der Menschenrechte, eine Säkularisierung stattfand, die man als „säkularisierende Nachkonstruktion“ (Dilcher/Staff: Christentum und modernes Recht,1984,282) bezeichnet. Das Problem der säkularisierenden Nachkonstruktion besteht darin, dass damit die Basis der Argumentation fehlt (Gottebenbildlichkeit, Verknüpfung des Naturrechts mit dem Gottes-Recht, von dem die Interpretation des Naturrechts als Recht lebt). Man muss „Würde“ des Menschen konstatieren, kann sie nicht begründen. Ebenso wird einfach behauptet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren seien. Diese Behauptung schwebt ohne den Gottesbezug in der Luft, kurz: Das bleibt unbegründet, was die Vorfahren mit Blick auf Gott begründeten. Von daher könnte es sein, dass Jacques Maritain 1951 die Menschenrechtserklärung als „praktische Ideologie“ bezeichnet hat, weil sie einen Kompromiss darstellt, um möglichst viele dafür zu gewinnen. Und, wie Klaus Dicke mit Blick auf die Menschenrechtserklärung Nikolaus von Kues (1401-1464) zitiert, der meinte, wo Menschen zu einem guten Kompromiss finden, hatte Gott seine Hand im Spiel. Kurz sei noch auf das Wort „Brüderlichkeit“ hingewiesen. Menschen werden nicht Brüder, sie sind Brüder, weil sie Kinder Gottes sind. Christen haben sich als Kinder Gottes als Geschwister gesehen. Die Geschwisterschaft aller Menschen ist in der säkularen Zeit auch von dem Vorzeichen „Gott“ gelöst worden, hängt somit in der Luft.

Fazit

Aufgabe: Gib den jeweiligen Abschnitten Überschriften

a)

Natürlich ist die Situation der Neuzeit eine andere. Es ging im Mittelalter um die Auseinandersetzung von Adel und König, Kirche und Herrscher – um Herrschaftsverträge / Freiheitsbriefe. In der Nachreformationszeit ging es darum, dass die unterdrückten Christen sich gegen andere Christen und deren Herrschaften behaupteten – und zwar mit Hilfe der Bibel. Aber die dort entstandene Argumentation wurde in der Moderne aufgegriffen und säkular-philosophisch und säkular-metaphysisch („höchstes Wesen“, Naturrecht) transformiert. Aber auch das nicht ohne politischen Zeitbezug: Hier ging es um den Kampf gegen den absolutistischen Staat, als deren Gehilfe die Kirche angesehen wurde. Die Zeitgeschichte wie die Rezeptionsgeschichte dürfen nicht übergangen werden. Das gilt auch für die UN-Menschenrechtserklärung. Aber die Argumentation der Christen in Fragen des Menschenrechts hat sich bis ins 20. Jahrhundert hinein in die Bewegung der Schwarz-Amerikaner hinein behauptet und große Wirkung entfaltet, sichtbar an Martin Luther King und vielen anderen dieser Bewegung.

b)

Gleichzeitig darf man freilich nicht leugnen, dass es in weiten Kreisen der Kirchen bis in die höchsten Kreise (Papst/Kirchenleitungen) immer wieder Widerstand gegen die Freiheitsbestrebungen bzw. gegen die Durchsetzung einzelner weiterer Menschenrechte gab. In diesen Zusammenhängen spielte die Machtfrage eine große Rolle, die Kirchenmenschen verblendete, sodass sie die Argumentation auf der biblischen Basis ablehnten. Gerade aber diese Ablehnung förderte das argumentative Durchdringen und das Begründen der Menschenrechte.

Zudem darf nicht übersehen werden, dass die säkular-atheistischen Versuche in Europa, Menschenrechte zu propagieren, gleichzeitig mit einem massiven Kampf gegen den christlichen Glauben stattfand. Es wurden von Christen vielfach also nicht die Menschenrechte abgelehnt – man war auf diese Angriffe, auf die atheistischen und säkularen Angreifer und auf die Verteidigung konzentriert. Dass man dabei zum Leid führend übertrieben hat, wird aus der Retrospektive klar. Das hat sich aber massiv geändert – eben mit Blick auf die Ursprünge des christlichen Glaubens und unter Berücksichtigung der Vorarbeiten christlicher Denker. 

Gleichzeitig (!) haben Christen daran mitgewirkt, dass der Staat säkulare Gesetze erlassen kann, damit die konfessionellen Auseinandersetzungen kontrolliert werden können und nicht die Gesellschaft spalten. Kirchen haben sich nicht als ganze den Veränderungen gegenüber gesperrt. Es gehört aus meiner Perspektive zur Aufgabe des Christentums, das Säkulare mit zu prägen und zu durchdringen. Ganz im Sinne der Vorgaben Gottes: Menschwerdung. https://evangelische-religion.de/ReligionNeu/kirche/theologischer-entwurf-bonhoeffer/

c)

Es wird hier deutlich, dass sich Menschenrechte langsam entwickelten. Die Vorfahren wussten noch, wem sie die Menschenrechte zu verdanken haben. (Auch noch Hegel erkennt, dass erst der christliche Glaube den Menschen als ein freies Wesen ansieht, weil vor Gott alle Menschen frei sind, Jesus Christus den Menschen befreit hat. (4)) In der Aufklärung hat man die Argumentation dann langsam vom christlichen Glauben gelöst – ganz im Sinne der ideologischen Vorgabe des Säkularismus, dass man Gott nicht in die Argumentation einbeziehen darf. Allerdings hat man das Naturrecht aus Gott hergeleitet: Mit dem von Gott gegebenen Verstand kann man das Vernünftige erkennen und für die Gesellschaft durchsetzen. Die Berufung auf das vorchristliche aber christianisierte Naturrecht war ein kluger Ausweg, um die theologischen Streitigkeiten zu vermeiden. An die Stelle Gottes rückte dann jedoch später das von Gott gelöste, das unbestimmte Naturrecht. Unbestimmt bedeutet: Es darf nicht mehr hinterfragt werden.

d)

Den christlichen Denkern vorzuwerfen, dass ihr Denken keinen Widerhall in der Realität hatte, ist insofern absurd, als das Denken der Philosophen immer der Realisierung vorausgeht. Wie lange dauerte es, bis manche Vorstellungen von Kant realisiert wurden? Und viele Menschenrechte von vor 300 Jahren harren noch immer der Realisierung. Obgleich es keinen Anhaltspunkt hat, wird diese Aussage von vielen einfach unbegründet wiederholt. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass Christen sich etwas ausgedacht haben, und davon ausgegangen sind, dass es irdisch nicht umgesetzt werden müsse. Man denke an Jesus, an Paulus, an die Ermahnungen des Jakobusbriefes und der Apokalypse, an die Apologeten, usw. usw. Auch Augustinus wollte das freie Leben der Christen nicht, damit sie dann regelmäßig in den Gottesdienst gehen können, sondern damit sie ihren Glauben sozial leben können. Die Christen in der Frühzeit waren sozial auch äußerst aktiv (Tafeln und Krankenhäuser wurden nicht in der Gegenwart erfunden).

Natürlich ist das Verhältnis zu den Herrschern vielfach eines der Unterwürfigkeit (Christen gehörten nicht den Oberschichten, der Elite an), was allerdings schon durch Propheten und dann später auch im heidenchristlichen Bereich massiv durch Ambrosius unterlaufen wurde: Auch der Herrscher gehört Gott – er ist nicht Gott. Dass der christliche Glaube überwiegend den Einzelnen anspricht und nicht den Staat – also das Kollektiv – vor Forderungen stellt, dürfte damit zusammenhängen, dass zumindest in den ersten Jahrhunderten Christen in der Minderheit lebten. Da ging es darum, dass der Einzelne seine neue Sicht lebt und trotz Angriffen nicht müde wird, sozial zu leben. Je stärker der christliche Glaube sich durchsetzte, desto stärker wurden auch die Forderungen an die Herrscher. In den ersten Jahrhunderten spielten die Herrscher – je nach Schicht und lokalen Gegebenheiten – kaum eine Rolle, weil sie mit dem Alltag des normalen Menschen wenig zu tun hatten. Das änderte sich dann massiv, als nationale Interessen in den Vordergrund traten. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Auseinandersetzungen vor allem in England stattfanden.

e)

Der krampfhafte Versuch mancher extremer Säkularisten die Menschenrechte von der christlichen Tradition des Westens zu lösen, kommt nicht von ungefähr. Ist sie doch der Versuch, den Menschen von Gott abzuwenden. Und so lange Menschenrechte von Gott bzw. dem Glauben an Gott, der sich in Jesus Christus dem Menschen zugewandt hat, hergeleitet werden, kann man nicht mit atheistischer Diktion sagen, dass die Religion nur Elend bringt, weil sie übel ist. Mit Feuerbach: Der Mensch konzentriert sich auf den Menschen, der Mensch kann alles, macht alles – er erschafft sich selbst Gott. Und weil der Mensch alles kann und macht, muss er sich, ganz nach Nietzsche, zum Übermenschen (also unabhängig von den Vorgaben Gottes) weiterentwickeln. Das heißt: Auch letztlich losgelöst vom Naturrecht. Das Beharren auf das Naturrecht mancher bis in die Gegenwart wird sich angesichts des Anthropozentrismus und der damit verbundenen Ablehnung des metaphysischen Naturrechts, auch säkular-atheistisch nicht mehr lange aufrechterhalten lassen. (Siehe (9) )

f)

Die nachträglichen Begründungen der Menschenrechte aus dem 20./21. Jahrhundert werden herangezogen, um den Menschenrechten ein Fundament zu geben. Diese nachträglichen Begründungen waren denen, die die Menschenrechte begründet haben, als Argumente so nicht bekannt. Sie sind also als sekundär anzusehen. Als Grundlage der Moderne:

So heißt es: Erst dann, wenn sich der Mensch als Subjekt seines Menschseins begreift und dieses Begreifen beinhaltet, es auf alle anderen Menschen rechtlich zu übertragen, dann kann es sowas wie Menschenrechte geben. Das heißt, die Menschenrechte sind im Menschen und nicht auf jüdisch-christlichem Fundament gegründet.

Bedarf man dann überhaupt einer Begründung? Menschenrechte gibt es, weil der Mensch Mensch ist – also eine selbstreferentielle Begründung.

Diese Interpretation übergeht freilich das Selbstverständnis derer, die als Vorläufer der Menschenrechte die Menschenrechte mit geprägt und argumentativ begründet haben.

g)

Die Frage, die sich stellt, wenn die moderne unter f) genannte selbstreferentielle Begründung stimmen sollte: Warum haben sich die Menschenrechte im Wesentlichen in der jüdisch-christlichen Kultur entwickelt? Hat sich erst in Europa der Mensch als Mensch erkannt? Letztlich versucht der moderne Philosoph die Menschenrechte auf moderner Philosophie zu begründen. Spannend ist zu sehen, wie philosophische Ansätze von der vielfältigen geschichtlichen Realität absehen und nachträglich eine philosophische Begründung für das suchen, was Menschenrechte unabhängig von der religiösen Entwicklung ausmacht. Diese nachträgliche Begründung muss dann logisch so wasserdicht abgesichert werden, dass sie im Grunde nur noch redundant sein kann. Realität lässt sich nicht nachträglich in ein wasserdichtes System einpressen. Es ist gut, dass Philosophie das versucht – denn sonst wäre Menschenwürde/Menschenrecht säkular noch weniger durchzusetzen. Aber es sollte nicht durch Ausblenden dessen geschehen, was nicht in das moderne Weltbild passt.

h)

Es wird deutlich, auch an den Erklärungen zum Thema Menschenrechte nach 1948, dass kaum mehr Begründungen anzutreffen sind. Der „Glaube“ an Menschenrechte ist keine Begründung. Im Wesentlichen wird hervorgehoben, dass die Einhaltung der Menschenrechte, die Zusammenarbeit der Staaten untereinander gut für die Menschen bzw. für die Staaten sind (s. [15]). Allerdings zeigt sich, dass seit der Formulierung dieser Erklärungen die Politik immer wieder darum ringen muss, denn was für die jeweiligen Staaten und den Menschen gut ist, ist gelinde gesagt umstritten und führt nicht selten an den Rand militärischer, wirtschaftlicher, sozialer und moralischer Konfrontationen.

i)

Die Bezüge zum christlichen Glauben scheinen nur von historischem Interesse zu sein. Hauptsache, die Menschen erringen die Menschenrechte und können in ihnen leben. Das würde auch bedeuten, philosophische Begründungen abzulehnen. Kann man auf Begründungen verzichten? Kaum. Wenn die Menschenrechte nicht durch Argumente gestützt werden, kann es Zeiten geben, in denen Gegenargumente gesucht und gefunden werden. Das hieße: Ohne Fundament der Menschenrechte kann man sie leichter umstoßen. Das gilt auch, wenn man Menschenrechte und ihre Durchsetzung nur auf Sympathie und Gefühl basieren lässt. Es bleibt zu hoffen, dass die säkulare Argumentation noch lange überzeugt. Für den Fall, dass nicht, ist es gut zu wissen, dass sie auf einer anderen Basis stehen, die in die Diskussion eingebracht werden kann. So zeigt ja schon Peng-chun Chang, dass er Konfuzius aus der Perspektive der westlichen Menschenrechte liest – aber genauso gut kann man, weil die Basis „Gott“ fehlt, die Menschenrechte aus der Perspektive des Konfuzius interpretieren – dann sind sie aber nicht mehr das Befreiende.

Kurz: Die Aufgabe von Christen sehe ich darin, weiterhin die christliche Grundlage der Menschenrechte darzulegen, damit zumindest Christen nicht mehr hinter die bislang errungenen Menschenrechte zurückfallen, nur weil die Säkularen um Argumente ringen. Letztlich wird es vermutlich sowieso so sein, dass es eine vielfache Begründung der Menschenrechte geben muss, weil es unterschiedliche Kulturen und innerhalb der Kulturen auch unterschiedliche Weltbilder gibt.

Man muss schon mit Schrecken feststellen, dass es noch zu viele Christen gibt, die Folter verteidigen, Todesstrafe und andere Formen der Erniedrigung von Menschen, so zum Beispiel durch Rassismus. Auch wenn offizielle christliche Verlautbarungen die Menschenrechte stärken, so ist das – Gott sei es geklagt – noch lange nicht zu allen Menschen durchgedrungen.

Anmerkungen

(1) Puritaner waren fromme Menschen, die ihr Leben auf der Basis der Bibel lebten. Von daher ist der Gedanke der Gleichheit aller Menschen mit Blick auf den Apostel Paulus in die Diskussion gekommen: 

(2) Kurios finde ich die Aussage, die Menschenwürde sei nicht bei Thomas von Aquin zu finden, weil er für die Todesstrafe spricht. In der damaligen Zeit konnte man nicht anders mit Gewalttätern umgehen und zudem bedeutet der Versuch, sich vor Gewalttätern zu retten nicht, dass man ihnen die Menschenwürde, also Gottebenbildlichkeit abspricht. Der Mensch muss sich dazu bringen, Gottes Willen immer besser zu tun. Das heißt aber nicht, dass nur derjenige Würde hat, dem das gelingt. Ich denke, eine solche Vorstellung wäre für Thomas und alle, die das Individuum in den Blick nehmen, absurd. Das gilt auch für die Humanisten, die stärker auf das Bildungsideal setzten: Mensch ist nicht nur derjenige, der das Bildungsziel erreicht hat. Im Menschen ist das Potential, sich abwärts zu drehen wie auch aufwärts. Gegen: https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=25c72ae7-ebee-6b38-c0da-56f2fbe83705&groupId=252038 Vgl. zu Thomas auch https://www.netzwerk-menschenrechte.de/mittelalter-und-die-reception-des-naturrechts-1177/ Und Augustinus: https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/4348/file/sgm07.pdf

An dieser Stelle sei noch ein Aspekt angesprochen: Ist das individuelle Recht, Selbstjustiz zu üben den Menschenrechten angemessen oder die Durchsetzung des Gewaltmonopols des Staates? Bei Luther finden wir das Thema in einem Brief an Hans Kohlhase, der angesichts durch Herrscher erlittenen Unrechts Selbstjustiz übte (und letztlich hingerichtet wurde). Luther gab ihm zu bedenken, dass er es lassen solle, denn Gott wird der Rächer sein und das Anliegen von Kohlhase in die Hand nehmen.

(3) Täufer bzw. Wiedertäufer werden Gruppen aus der Reformationszeit genannt, die auch als Kind getaufte Christen wieder neu taufen ließen, weil die Kindertaufe in der Bibel nicht zu finden sei. Diese Gruppen, wie man daran sieht, legen die Bibel zum großen Teil wörtlich aus. Täufergruppen wurden von beiden Konfessionen verfolgt, sie sind – wegen des Feindesliebegebotes Jesu – sehr friedlich (Gewaltlosigkeit). Es sind für das Thema „Menschenrechte“ ganz besondere Gruppen, die an dieser Stelle jedoch nicht intensiver dargelegt werden können.

(4) Hegel Einleitung zur Geschichte der Philosophie (ThW 18,68f / SW 17,79f)

(5) Jacques Maritain hat viel über Menschenrechte geschrieben. Von einem Werk (Christlicher Humanismus, 1935; dt: 1936) sollen 22 Menschenrechtsartikel in der UN Menschenrechtscharta Eingang gefunden haben. Jacques Maritain hat neben anderen auch die Geschwister Scholl beeinflusst. Der zweite Mensch, der sich in Europa massiv für Menschenrechte eingesetzt hat, war Robert Schuman (1886-1963). Auf ihn, den Visionär der Einheit Europas, geht die „Straßburger Konvention für Menschenrechte“ und bürgerliche Grundfreiheiten zurück. Ein Seligsprechungsverfahren für den Katholiken durch den Vatikan wurde eingeleitet.

(6) Auch wenn Hugo Grotius und vor ihm andere die Unabhängigkeit des Naturrechts von der Existenz Gottes betont hat, heißt das noch nicht, dass sie nicht auf der christlichen Basis argumentieren. Grotius war Deist, das heißt: Die Vernunft sagt, dass am Anfang der Welt Gott steht. Gott hat das Naturrecht erschaffen und die von Gott gegebene Vernunft lässt das Naturrecht erkennen. „Der Schöpfer der Natur wollte…“ – und das wird mit dem Verstand erkannt. Vergleichbar mit der Naturwissenschaft: Gott erschuf die Natur, den Menschen usw. – und die Naturgesetze sind unabhängig vom Glauben an Gott nachvollziehbar. Dazu gehört auch, dass das Naturrecht in diesem starren Sinne – aufgrund des menschlichen Verstandes – eindeutig sagt, was Sache ist, der Wille Gottes ist, wie die Konfessionen zeigen, nur schwer zu ermitteln. Es ging ihm auch darum, auf dieser Basis die Konfessionen zu einigen. (Der Lutheraner Samuel von Pufendorf [1632-1694] hat die von Gott gegebene Vernunft stärker mit dem freien Willen des Menschen verknüpft, von daher noch einmal intensiver theologisch begründet von Gott gelöst.) Darum muss man nicht an Gott glauben, um das Naturrecht erkennen zu können, da ja Gott die Vernunft gegeben hat, die ermöglicht, unabhängig vom Glauben an Gott das Naturrecht erkennen zu können. Grotius gibt der Vernunft einen großen Vertrauensvorschuss, den andere Philosophen nicht geteilt haben, vor allem dann nicht, wenn sie die Vernunft nicht von Gott abgeleitet haben. Thomas Hobbes (1588-1679) hat ein ganz anderes Modell entworfen: Gott hat erst einmal mit nichts etwas zu tun, darum muss der egoistische Mensch zusehen, wie er klar kommt. Und das, kurz gesagt, indem der Mensch sich dem Souverän unterwirft. Dieser ist nicht dem Menschen verantwortlich, sondern Gott, dem Geber des natürlichen Gesetzes, dem Ermöglicher einer solchen Sicherheit bringenden Staatenbildung. Darum verlangt Gott vom Herrscher, dass der Souverän Frieden und Annehmlichkeiten des Lebens sichert. Anzumerken ist, dass, soweit ich sehe, nicht Gott in der Argumentation des Deisten Hobbes dominant ist, sondern das von Gott gegebene natürliche Gesetz. Dagegen hat John Locke herausgearbeitet, dass Gott Schöpfer und Eigentümer des Menschen ist, darum sind alle gleichgestellt. Das Individuum hat Rechte – und Pflichten dem Schöpfer gegenüber.

(7) John Locke kennt den Gottesbeweis: Menschen erkennen sich als endliche Vernunftwesen, erkennen als solche, dass sie von einem unendlichen Wesen erschaffen worden sein müssen, das vernünftig ist. Das Naturrecht zeigt die Gleichheit aller Menschen und wie der Mensch sich dem Schöpfer gemäß verhalten solle. Übrigens hat der Mensch als Individuum Anteil an Gottes Absicht mit allen Menschen – und von daher darf der Mensch etwas nur dann zur Selbsterhaltung beanspruchen, wenn es anderen nicht schadet. Auch hier muss man sagen: Was John Locke vor ca. 300 Jahren sagte, hat sich heute, im Zeitalter des Kapitalismus noch nicht durchgesetzt. Was das Völkerrecht betrifft, wird gegenüber dem Ansatz von Locke der des Pfarrersohnes Emer de Vattel (1714-1767) hervorgehoben. Dieser ist begeistert vom Naturrecht. Das Naturrecht – wenn es erkannt wird – wird den Frieden bringen, der Menschheit Glück. Man erkennt die Ideologisierung, Natur tritt als Akteurin (verbal) an die Stelle Gottes. Dennoch spielt für ihn der Glaube an Gott eine sehr große Rolle, da dieser die Grundlage eines gelingenden Staates ist (Law of Nations – I §125ff.). Allerdings ist ihm sehr daran gelegen, die Bedeutung der Kirche dem Herrscher, der sich dem Naturrecht beugt, unterzuordnen. Gleichzeitig ist der Herrscher auch Gott verantwortlich – und den Menschen, so, wenn er ungerechtfertigter Weise Krieg führt und viel Leiden verursacht (III §184). Spannend ist mit Blick auf die Grundlage des Naturrechts die Diskussion in „Essay on the Foundation of Natural Law…“ (vor allem X und XXIX ff.). Was hier jedoch nicht wiedergegeben werden kann. In diesem Zusammenhang sollte auch Jean Jacques Rousseau erwähnt werden, der für die Menschenrechte mit Blick auf die Freiheit des Menschen viel geleistet hat: Jean Jacques Rousseau (1712-1778) geht von einer zivilen Religion aus. Verstand und Gewissen – das angeborene Gefühl von Gerechtigkeit und Tugend – sagen, was gut und richtig ist. Und der Verstand von Rousseau sagt, dass das, was die Kirchen sagen, was das Christentum als Offenbarung ansieht, nicht stimmt, es hat sich vom reinen Naturzustand entfernt. Hingegen ist das, was Jesus sagt, vom Verstand und Gewissen abgedeckt. Er war ein großer Bewunderer von Jesus. Dem Philosophen sagen übrigens Verstand und Gewissen, dass Intoleranz nicht sein dürfe – aber Atheisten dürfen keine Chance bekommen, weil sie Gesellschaft zerstörende Egoisten seien. Gott spielt eine große Rolle, er ist derjenige, der den Naturzustand hergestellt hat, er ist ein Wille, der sich nicht im Verstand, sondern auch im Gefühl kundgibt, in Liebe, Güte, heilsamer Freiheit. Der Mensch ist in seinem Naturzustand frei – und hat sich frei durch einen Sozialvertrag einem Staat zugeordnet, aber er bleibt frei. Freiheit ist die Grundlage des Staates. Am Rande: Faszinierend ist die bewegte Biographie des Philosophen. Auch wenn Rousseau also den Verstand als Beurteilungsinstanz über den christlichen Glauben stellt, so liegt seine Basis in der Schöpfungsgeschichte, der Pneumatologie, der Ansätze Jesu. Auch auf Montesquieu möchte ich hinweisen. Seine Bedeutung für die Menschenrechte besteht vor allem darin, dass er die Frage der Menschenrechte mit Blick auf die Gesetze, die Freiheit ermöglichen, betrachtete, dafür die Gewaltenteilung vertiefte: Montesquieu (1689?-1755) hat die realexistierende Kirche massiv kritisiert und sich über sie lustig gemacht. Allerdings spielt auch für ihn Religion eine Rolle. Gott ist der Ursprung der Gesetze – setzt sie ein, um die Schöpfung zu bewahren, und dieser allgemeine Geist wirkt in allem, was Menschen beschäftigt und bestimmt: In der Religion, aber auch in der Moral, dem Klima, politischen Grundlagen usw. Das wirkt Gott aber unabhängig von einer bestimmten Religion. Das bedeutet gleichzeitig, dass Menschen die Gesetze machen, so wie der Urheber der Gesetze es ihnen ermöglicht, abhängig von Kultur, Geografie usw. Sie machen sie auch nicht, indem sie diese im Naturrecht begründen, sondern indem sie das bestätigen und fördern, was bislang an Gesetzen gut war – auch mit Blick auf Gesetze aus der Religion. Wenn allerdings Menschen autonom die Gesetze machen, meinen sie, Gott, den Urheber, vergessen zu können. Darum gibt es religiöse Gesetze, die eine andere Intention haben als das (Angst fördernde und Druck machende) bürgerliche Recht: das Streben nach Vollkommenheit, nach Wohlergehen. Diese Gesetze der Religion machen gute Bürger und sind auch in der Lage, in anarchischen Zeiten an die Stelle bürgerlicher Gesetze zu treten (vgl. Luther; ähnlich argumentierte der für die Aufklärung in Deutschland wichtige Christian Thomasius [1655-1728]). Dagegen: Niccolò Machiavelli (1469-1527): Er scheint mir der einzige bedeutende Atheist zu sein, weil er auf Gott eher ironisch zurückgreift aber im Grunde Gott nicht als Grundlage seiner Sicht benötigt. Nicht Gott steht am Anfang des Staates, sondern der Zufall – der dann durch Gewalt gefestigt wird. Je gewalttätiger, desto erfolgreicher. Zu recht hat er Gott außen vor gelassen:  Das, was er den Herrschern an rationalisierter Machtgeilheit und Manipulation zuschreibt, dürfte sich auch nicht mit der christlichen Tradition in Einklang bringen lassen. Allerdings greift er wie viele andere in dieser Hinsicht eher auf die alttestamentlichen Stellen zu, die seine Sicht unterstützen. Das Alte Testament wurde vielfach darum eher in diese Fragestellungen einbezogen – auch durch Luther – weil es für die Politik mehr hergibt als das Neue Testament. So ist das Fordern der Todesstrafe für die Täufer (Luther) eher mit dem Alten Testament begründbar als mit der Lehre Jesu. Weil sich mit dem Neuen Testament schlechter Realpolitik machen ließ, hat Melanchton Aristoteles stärker herangezogen. Weiter zu Machiavelli: Er hat für die Zukunft das begründet und forciert, was vorher zahlreiche rückblickend in der Geschichte als negativ gesehen haben: Staaten ohne Gott sind eine große Räuberbande (vgl. Augustinus – als Frage formuliert; vgl. Luther). Von daher wurde Machiavelli auch von manchen Christen, die Fürsten dazu bringen wollten, sich an christlichen Maßstäben zu orientieren, kritisiert.

(8) Interessant ist auch Thomas Paine (1737-1809) für die Verbreitung der Menschenrechte in weiten Kreisen der Bevölkerung. Er als Sohn eines Quäkers aus England wanderte in die Vereinigten Staaten aus. Christliche Begründung ist, wie vielfach schon gesehen, auch hier zu finden: Freiheit und Gleichheit sind Ordnung der Schöpfung, der Staat hat die Pflicht, das zu garantieren. Spannend ist dass er Hilfe für Notleidende nicht als Almosen ansieht, sondern als Recht. Ihm schwebt eine Art diakonische Arbeit vor, finanziert durch Besteuerung von Reichen. Das ist eine altkirchliche Tradition, die er hier aufgreift.

(9) Jeremy Bentham (1748-1832) kritisierte schon die Vorstellung vom Naturrecht, das einer Staatenbildung vorangehe, da niemand da sei, bei dem das Recht einklagbar sei. Naturrecht, das einer Staatenbildung vorausgehe, gäbe es nicht. Das stimmt insofern, als das Naturrecht in der säkularen Zeit von Gott gelöst wird. Denn Gott ist, wie im AT zu sehen derjenige, der darauf achtet, dass Menschen sich dem Gebot gemäß verhalten bzw. im heidnischen Bereich sind die Götter diejenigen, die das tun. Wenn nun das Naturrecht von einer solchen Macht gelöst wird, hängt es im Raum. Zudem können Menschenrechte nicht im Naturrecht begründet werden, da Rechte säkular immer sozial begründet werden müssen. Natur gibt weder Rechte noch sanktioniert sie die angeblich von ihr stammenden Rechte. Heute kann man den heiklen, weil metaphysischen Bezug auf das Naturrecht fallen lassen, versucht Alternativen zu finden, so die unter Fazit d) erwähnte Definition dessen, „was“ ein Mensch ist. Diese ist freilich auch nur vorläufig. In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass die Menschenrechte im Augenblick Proklamationen dessen sind, was man für Menschen angemessen hält. Ohne Sanktionierungen können auch Menschenrechte nicht als Rechte im strengen Sinn gelten. Von daher ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Menschenrechtsgerichtshof in Den Haag so wichtig – zumindest als Beginn.

(10) Thomas Jefferson mag Deist gewesen sein. Er hat diese Worte verwendet – und entsprechend muss man auch das Signal der Worte beachten: Er hat Adressaten im Blick, die diese Worte im traditionellen Sinn gelesen haben – entsprechend die Erklärung auch auf die christliche Tradition zurückgeführt haben. Deismus ist – so sei an dieser Stelle knapp gesagt: Der Versuch von christlichen sozialisierten Philosophen nicht mehr den Theologen zu überlassen, wie über Gott zu reden ist, sondern Philosophen sind die wahren Gottes-Interpreten. Darum konnten sie sich dann auch mehr oder weniger von Gott lösen.

(11) Man beachte Calvin unter Aufnahme paulinischer Aussage aus dem Römerbrief: „Es ist eine Tatsache, dass das Gesetz Gottes, welches wir das moralische Gesetz nennen, nichts anderes als das Zeugnis des Naturrechts und des Gewissens ist, das Gott in die Herzen der Menschen geschrieben hat“ (Unterricht in der christlichen Religion, 4.20.8, 14).

(12) Auch der strenge Katholik Thomas Morus (1478-1535) sei an dieser Stelle erwähnt. Er beschreibt (ernsthaft? augenzwinkernd? resignierend?) eine Utopie. In dieser beschreibt er als Gegenbild zu den Zuständen seiner Zeit manches, was uns heute eher klösterlich/kommunistisch anmutet (kein Privateigentum, alle sind gleich – auch der König, alle arbeiten in der Landwirtschaft [gegen die Vertreibung der Bauern und die grassierende Arbeitslosigkeit], nach fünf Jahren muss jeder umziehen [gegen die Sesshaftwerdung der Reichen – anders als die Obdachlosen], der Staat bestimmt die Arbeit der Bevölkerung an Allgemeinaufgaben [Städter müssen bei der Ernte auf dem Land helfen] – aber nicht über die Maßen, es gibt den 6-Stunden-Tag – der Rest der Zeit gilt der Bildung, es herrschen Religionsfreiheit und Toleranz.) Es ist eine Art verwaltender Staatstotalitarismus, in denen es Menschen gut geht. Was in dem Zusammenhang der Menschenrechte wichtig ist: Es wird deutlich, was in dieser Zeit vorgedacht wurde mit Blick darauf, was Menschen gut tut und das Zusammenleben fördert. (Allerdings gibt es noch Leibeigene, gar Sklaven [versklavt werden Ehebrecher].) Dass Morus nicht unbedingt christliche Utopie beschreibt, wird daran deutlich, dass der Gott Mithras im Vordergrund steht. Er mischt die geschilderte Utopie mit der Utopie des vorchristlichen Philosophen Platon.

(13) Das ist die Aufgabe des säkularen Staates. Es ist nicht seine Aufgabe, zu entscheiden, ob Religionen Relevanz besitzen oder nicht, auch nicht die Aufgabe, atheistischen Weltanschauungen Wahrheit zuzusprechen. Das wäre ein ideologischer Staat, wie er zum Beispiel im Kommunismus Grundlage war.

(14) Das ist auch in der Confessio Augustana 28 formuliert worden: Christus hat keinen Staat gegründet – von daher ist zwischen Weltlichem und Geistlichem zu trennen. Luther wendet sich auch auf dieser Basis gegen die Bauern: Er greift ihre christliche Argumentation an, weil sie seiner Meinung nach nicht korrekt ist. Entsprechend sollen auch Fürsten, wenn sie Christen sind, angemessen mit den Bauern umgehen. Da aber weder die meisten Bauern noch Fürsten Christen sind, sollen sie weltlich miteinander umgehen – er hat auf ihren gewalttätigen Umgang miteinander keinen Einfluss (die Fürsten seien die ärgsten Buben – und ein Nichtchrist mag den Tyrannen töten, ein Christ darf das nicht). Andererseits sieht man jedoch, dass er selbst als Mensch des Landes für eine hierarchische Struktur eintritt: Der Fürst muss die Ordnung herstellen und das, wenn es nötig ist, brutal. Das Problem aus christlicher Sicht ist, dass er dann zur Brutalität aufruft. Damit bekommt sein weltliches Denken Vorrang vor seinem christlichen Denken. In einer Zeit, in der Geistliches mit Weltlichem vermischt ist, sucht er erst einmal zu trennen. Heute sieht man eher, dass auch Christen für Menschenrechte eintreten sollten, eben weil Geistliches und Weltliches getrennt sind. Vor dieser Fragestellung steht übrigens jede Generation, wenn gewalttätige Gruppen die Gesellschaft zerstören wollen. Wie mit ihnen umgehen? Luther selbst sieht sich als Beispiel dafür an, dass man mit gewaltlosem Widerstand (in leidendem Gehorsam) viel erreichen kann.

(15) Die UN-Charta von 1945 hatte schon einen Bezug zu Menschenrechten (Glauben an Grundrechte der Menschen, Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gleichberechtigung der Nationen) musste die Konkretion jedoch erst ausarbeiten lassen. Und das finden wir in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die oben dargelegt wurde. In UN-Charta 1,3 wird schon expressis verbis Bezug auf die Menschenrechte genommen, dort heißt es: „… eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen…“ (https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf ) Das Problem liegt in beiden Erklärungen in der Durchsetzung angesichts der Souveränität der Staaten. Von daher wird die Aufgabe der UN hier so beschrieben, dass sie die Menschenrechte fördern solle. In Folge der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurden zahlreiche UN-Konventionen verabschiedet, z.B. gegen Rassismus (1969), gegen Diskriminierung der Frau (1981), gegen Folter (1984), für Kinderrechte (1990). Weitere nachfolgende Konventionen sind z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention ( https://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf ), die Amerikanische Konvention über Menschenrechte (die Menschenrechte auf Ungeborene ausdehnt; http://www.oas.org/dil/treaties_B-32_American_Convention_on_Human_Rights.htm ), die Afrikanische Banjul-Charta der Menschenrechte (die im Gegensatz zu den zuvor genannten Menschenrechten das Kollektiv und Pflichten betont; http://www.humanrights.se/wp-content/uploads/2012/01/African-Charter-on-Human-and-Peoples-Rights.pdf ) und die Arabische Charta der Menschenrechte (die die Scharia als Vorzeichen der Menschenrechte ansieht – in ihrer Berufung auf die vorangehende Kairoer Erklärung der Menschenrechte https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/arab.pdf ). In den genannten westlichen Formen wurde nicht mehr auf Gott Bezug genommen, es wurde der Glaube an die Grundrechte bzw. der Glaube an die Grundfreiheiten genannt; die afrikanische Form beruft sich auf afrikanische Traditionen und Werte afrikanischer Tradition. Zur Arabischen Charta s. dort. Die KSZE-Schlussakte ( https://www.osce.org/de/mc/39503?download=true ) führt besonders deutlich als Begründung an, dass Konfrontationen zwischen den Staaten negative Folgen hat. Es geht um die Durchsetzung dessen, was die Beschließenden als gut ansehen: „In der Erkenntnis der engen Verbindung zwischen Frieden und Sicherheit in Europa und in der ganzen Welt und im Bewußtsein der Notwendigkeit, daß jeder von ihnen seinen Beitrag zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in der Welt und zur Förderung der Grundrechte, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und des Wohlergehens aller Völker leistet…“ Zu den Humanitären Völkerrechten, einschließlich der Genfer Konvention(en) (1864 ab Seite 176) s.: http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/HVR.II.1.pdf Im Wesentlichen geht es diesen Konventionen auch nicht um die Grundlage, sondern um Verträge/Vereinbarungen zwischen Staaten. Es geht nicht um die Frage, warum man sich so und so verhalten will, sondern dass man sich so und so verhalten will. Angemerkt sei noch, dass die Hager Landkriegsordnung von 1899 „die Gesetze der Menschlichkeit“ als Ansporn für diese Gesetze ansieht. Vorher finden wir im Lieber-Code von 1863 Art. 4: „strictly guided by the principles of justice, honor, and humanity – virtues adorning a soldier even more than other men“

(16) Es wird an dieser Schrift Luthers deutlich, dass für Christen immer auch die Gemeinschaft im Blick ist. Das Individuum ist Teil einer Gemeinschaft, es muss in ihr Freiheit haben, gleichzeitig zu ihrem Wohl beitragen. Letztgenanntes aber nicht erzwungenermaßen, sondern aus der Freiheit des Glaubenden heraus zu ihrem Gelingen beitragen. Den Menschenrechten geht es um den Schutz des Individuums vor Übergriffen des Staates, wie er sich erst im Mittelalter entwickelte, bis hin zu den modernen Nationen.

(17) Anzumerken ist, dass im Mittelalter das Wissen, dass vor Gott alle gleich sind, nicht vergessen werden darf. So schreibt Walther von der Vogelweide (1170-1230?): „Wir wachsen aus dem gleichen Holz; / Speise ernährt uns, die wir nichtig, / sobald sie durch den Mund gefahren ist. / Wer kann den Herrn von dem Knecht unterscheiden, / wenn er der beiden blankes Gebein fände, / auch wenn er sie als Lebende gekannt -, / und das Gewürm das Fleisch verzehrt hätte? / Ihm dienen Christen, Juden und Heiden, der alle Lebenden wunderbar ernährt.“ (vgl. Mt 5,45 und M7 6,25ff.) (Swer ane vorhte, Herre Got). Ebenso ist die Inkarnation zu nennen. So schreibt Wolfram von Eschenbach (1660/80-ca. 1220): „Dein Kind und dein Verwandter / bin ich, wie es sich ziemt, / … Deine Menschwerdung macht mich zu deinem Verwandten, / zweifellos nennt mich / das Vaterunser / deiner Gottheit Kind / … / Weisheit, über allen Vernünfteleien, / du bist Christus, also bin ich Christ.“ (Gebet) Der Mensch als Gottes Kind wird aus dem NT aufgenommen, tiefer als das, was soeben zitiert wurde, von Mechthild von Magdeburg (1207-1282): „Ich bin in dir und du bist in mir, / wir können uns näher nicht sein, / denn wir zwei sind in eins geflossen“ (O du brennender Berg) (Alois Weimer (hg): Gebete der Dichter. Große Zeugnisse aus 12 Jahrhunderten, Patmos, Düsseldorf 2006).

Das Mittelalter hat auch mit Blick auf die Ethik vorgearbeitet: Im Mittelalter lernte man, sich in das Leiden Jesu hineinzuversetzen. Das wurde nachempfunden, das Leiden wurde verinnerlicht. Es ist das Leiden eines anderen, das zu meinem Mit-Leiden führt. Dieses Mitfühlen als eines, das sich gesellschaftlich weiter verbreitet hat und nicht nur Charakter einzelner Menschen ist, ist für die christliche Ethik und letztlich für die Menschenrechte relevant. Nicht übergangen sei die Bedeutung dessen, was heute verpönt wird: die Drohung mit dem richtenden Gott, die Drohung mit der Hölle. Wer sich asozial verhält, den anderen eine Hölle bereitet, der wird nach dem Leben Asoziales – Hölle – bekommen. Wer sich im Sinne Gottes sozial verhält, wird zu Gott kommen. Beides wurde jeweils ausgemalt. Beklagt wurde nicht selten, dass sich die Menschen davon aber nicht beeinflussen lassen.

(18) Im 17. Jahrhundert darf man in diesem Zusammenhang nicht Menschen wie Daniel Czepko von Reigersfeld (1605-1660) und Johann Scheffler (Angelus Silesius) (1624-1677) übersehen. Sie haben den Menschen – in der Tradition der mittelalterlichen Mystik – in Gott, Gott im Menschen sehr groß gezeichnet. Der Letztgenannte schreibt im cherubinischen Wandersmann: „Gott ist mein Geist, mein Blut, mein Fleisch und mein Gebein: / Wie soll ich dann mit ihm nicht ganz durchgöttert sein?“ Parallel dazu lehrte der 30 jährige Krieg, wie sehr der Mensch versagt (vgl. Andreas Gryphius).

Man darf nicht vergessen, dass sämtliche Menschenrechtsfragen immer auch mit der Frage der Macht zu tun haben. Der König hat Macht – so sagt es die Ordnung. Wenn dann der Adel die Macht über den König verlangt, dann stört er die Ordnung – aber es ist im Grunde nur die Macht verschoben. Wenn Reiche des Volkes die Macht erlangen, stört das ebenso die Ordnung – das Volk hat zu leiden usw. Von daher ist die Forderung von Menschenrechten immer mit Störung der Ordnung und der Machtfrage verbunden. In Hinblick auf die Störung der alten Ordnung und der Etablierung der neuen Ordnung haben vielfach Christen mitgewirkt, neben den genannten Reformierten auch katholische Theologen, von denen aus dem 16. Jahrhundert hier nur Jean Boucher und Guillaume Rose genannt werden sollen. Zudem wurde auch erkannt, dass der Einsatz für Menschenrechte (z.B. Religionsfreiheit) nicht der Hauptgrund für Veränderungen war, sondern Neid und Hass (so Lipsius), aber auch einfach der Wille zu rebellieren (z.B. Pierre Charron).

(19) Das Wort „Rechte der Menschen“ hat der Dominikaner Bartholomé de las Casas im Kontext der Verteidigung der Ureinwohner Südamerikas gegen die Unmenschlichkeiten der spanischen Eroberer im Jahr 1552 verwendet.

(20) Schon ca. 200 Jahre vorher hat der Bischof Burchard von Worms ein Dekret herausgegeben, in dem er 1008-1012 die Gleichheit von Juden und Heiden und Mann und Frau damit begründete, dass sie Ebenbild Gottes seien. Dieses Dekret sollte Rechtssicherheit herstellen und war über die Grenzen Worms hinaus bekannt.

(21) Siehe das eindrückliche Gedichte „Für alle“ von Louise Otto-Peters (1819-1895): Für alle handelt Gott. Er handelt nicht für einzelne Menschengruppen, sondern für alle. Das sieht sie in der Heiligen Nacht von Engeln gesungen: „Für alle will der Herr sich offenbaren / in seiner ewigtreuen Liebesmacht“, alle hat er in der Gemeinde geeint. Für alle gilt der Opfertod Jesu: „Denn allen ward verkündet seine Lehre, / Die in der Gleichheit aller Menschen ruht.“ – „Der Kelch des Heils für alle!“ Dann schildert sie die Menschenrevolution, die nur Männern galt. Sie reden sich als Brüder an, aber Frauen bleiben ohne Rechte. „Der Frauen Schar, die in den Staub getreten, / Ward nur erhoben an des Glaubens Hand. / Die Besten lernten fromm zum Himmel beten, / Weil die Erdenwelt sie nicht verstand“ – die anderen Frauen ließen sich dazu überreden, nur Spiel und Tand und für die süße Minne zu sein. Doch wie vor Gott alle gleich sind, so wird es einmal auch in der Menschheit sein: „Erlösung kam für alle!“ Ein ganz wichtiges Werk zum Thema Rechte der Frauen ist das Werk von Christine de Pizan (1364-1429; Das Buch von der Stadt der Frauen). In diesem Werk diskutiert sie mit Gott und erkennt: Gott hat durch viele Frauen seine Macht gezeigt. Er hat in seiner Weisheit auch die Frauen geschaffen und darum dürfen sie nicht in Selbstzweifeln an sich als Frau leben.

Literatur s.:

Ein sehr interessanter Beitrag: https://www.dijg.de/menschenrechte-grundrechte/religion-entstehung-verfassung/

Christliche Tradition: Arnold Angenendt: Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert, Aschendorff, Nachdruck der 5. Auflage 2014: zum Beispiel Seiten 110ff. Gottebenbildlichkeit hat Auswirkungen auf das Zusammenleben: mit Blick auf Sklaven, Nichtchristen, Indios. Paradies als Vorbild und Ziel: Herrschaftsfreie Gleichheit aller Menschen (Papst Gregor der Große +604). Vgl. Angenendt 114: Naturrecht ist flexibel zu deuten (Aristoteles), nicht aber die Aussage, dass alle Gottes Ebenbild seien.

Klaus Dicke https://dgvn.de/fileadmin/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_1998/300dpi_1998-06__groessenoptimiert_.pdf

Die so genannte Magna Charta der katholischen Kirche: Pacem in terris 1963): http://w2.vatican.va/content/john-xxiii/de/encyclicals/documents/hf_j-xxiii_enc_11041963_pacem.html

Arnd Pollmann / Georg Lohmann: Menschenrechte. Ein interdisziplinäres Handbuch, Verlag Metzler, Stuttgart/Weimar 2012

Der folgende Beitrag wurde mir erst nachträglich bekannt: https://www.philso.uni-augsburg.de/institute/philosophie/Personen/Lehrbeauftragte/neidhart/Downloads/KircheMenschenrechte.pdf

Menschenrechte und Jesus

Zeit Jesu

In der Zeit Jesu waren Römer die Besatzungsmacht Israels. Widerstandsgruppen versuchten dagegen anzukämpfen, andere hingegen kollaborierten mit den Römern. Die Herrscher waren in Teilen Israels Söhne von Herodes dem Großen und in Judäa zeitweise der römische Statthalter. Der eine Sohn, Herodes Antipas, wurde von dem Täufer Johannes wegen seiner Ehescheidung von seiner Frau, der Tochter des Nabatäer-Königs Aretas IV., und der Heirat der Frau seines Bruders kritisiert – woraufhin dieser Johannes hinrichten ließ. Laut Josefus befürchtete Herodes, dass der Rat des Johannes Menschen zum Aufruhr führen könnte. Herodes Antipas verlor den Krieg gegen Aretas, weil die Johannes-Anhänger verweigerten ihn zu unterstützen.

Nachdem Johannes der Täufer gefangen genommen war, begann Jesus, der von Johannes getauft worden war, seine Wirksamkeit wahrscheinlich im Jahr 27/28. Es könnte sein, dass die Gefangennahme das öffentliche Auftreten mit beeinflusst hat. Wie dem auch sei. Jesus begann in aufgeregten Zeiten zu wirken.

Jesus wandte sich nicht den Widerstandsgruppen zu, ebensowenig war er wohl von den Kollaborateuren angetan. So ist auffällig, dass nicht berichtet wird, dass er jemals die vom Heidentum geprägten Städte Tiberias und Sepphoris besucht hat.

Jesus stärkt sein Volk – überwindet Grenzen

Jesus hatte anderes im Sinn: Er wollte sein Volk stärken, indem er die Grenzen zwischen den einzelnen Gruppen einriss: Pharisäer, Schriftgelehrte sollten mit den Zöllnern und sonstigen als unrein angesehenen Menschen zusammen leben. Trennungen sind nicht von Gott gewollt, Gott selbst sucht seine Familie zu einen (Lukas 15). In diesen Einigungsprozess konnten auch diejenigen von den Römern eingeschlossen werden, die sich ihm zuwandten (Wunder an dem Sohn eines vermutlich römischen Offiziers; Mt 8,5ff.).

Jesus fokussiert Entrechtete

Jesus spricht nicht davon, dass Menschen Ebenbild Gottes seien, sondern er formuliert diese Vorstellung in einem Gleichnis in einer praktischen Form um: In Menschen, die hungern, krank und fremd sind, die nackt und durstig sind, in denen ist Gott zu finden, an anderer Stelle sieht er Gott in dem Straßenkind (Mt 25,31ff; Mk 9,33ff.).

Jesus versuchte im Grunde eine Parallel-Gesellschaft zu initiieren, in der Menschen gut miteinander auskommen, einander vergeben, einander unterstützen. Weitere Grundregeln finden wir zum Beispiel in der Bergpredigt (Mt 5-7). In diesem Zusammenhang sei das Wort Jesu genannt: In der Welt herrschen die einen über die anderen (die als Herrscher gelten, halten ihre Völker nieder, die Mächtigen tun ihnen Gewalt an) – aber bei euch soll es nicht so sein (Mk 10,41ff.). Die Menschen dieser Parallelgesellschaft sind Salz der Erde, Licht der Welt – also nicht die Herrscher, nicht die klugen Schriftgelehrten (Juristen, Theologen…) und reichen Kaufleute sind es, die die Welt begründen und zusammenhalten, sie erleuchten, sondern es sind die Menschen, die unter den Menschen nichts gelten und verachtet werden – aber von Gott geachtet werden (Mt 11,25ff.; 5,13ff.)

Jesus – Parallelwelt gegen brutale Herrscher(gruppen)

Jesus macht diese Individuen groß. Und diese sind es auch, die die neue Botschaft verkünden und leben sollen und werden. Diese sieht er nicht als eine Gruppe an, die gegen den Kaiser/Herrscher agitiert, sondern Gottes Willen tut (gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und gebt Gott, was Gott gehört; Mk 12,13ff.). Diese Sicht finden wir im Johannesevangelium so wiedergegeben: Jesus sagt dem Pilatus: Mein Reich ist nicht von dieser Welt (Johannes 18,35). In der Jesusüberlieferung finden wir auch die Hinweise, dass die Menschen Jesu verfolgt werden von staatlichen Organen, dass sie aber keine Angst vor diesen haben müssten (Mk 13,3ff.). Sie können zwar den Körper töten, nicht aber die Seele (Mt 16,24ff.). Diese verfolgte Gruppe, die Menschen, die diese Botschaft leben, werden verfolgt, aber dennoch breitet sich diese aus: Sie wächst wie ein Senfkorn, das Gott zum Baum werden lässt, sie durchsäuert die Welt wie der Sauerteig den Teig (Mt 13,31ff.). Jesus sendet diese Menschen äußerst selbstbewusst aus, um die kommende Gottesherrschaft anzukündigen – die die Herrschaft der Menschen beenden wird. Diese Botschaft soll Israel durchdringen – und letztlich die Welt (Mt 10,5ff.; 5,13f.; 6,10; vgl. Mk 13,10). Das Versagen der Herrscher scheint Jesus einfach zur Kenntnis zu nehmen. Es ist als solches vorhanden, es ist Tatsache. Er setzt diesen Herrschern kein Königsgesetz vor, keinen Spiegel, denn seine Adressaten sind die Beherrschten. Auf ihren Schultern ruht die Durchdringung der Welt mit der Botschaft Gottes, dass ein neues Leben zu wagen ist,  

Wir finden also bei Jesus die Stärkung des Individuums und die Zusammenführung Gleichgesinnter zu einer neuen Form der Gesellschaft. Diese lebt den Willen Gottes unter großem gesellschaftlichen und politischen Druck, wird aber letztendlich von Gott groß gemacht werden. Dieses neue Leben erfordert Klugheit (Mt 10,16) – auch im Umgang mit den herrschenden Gruppen. Und diese Klugheit wird bei Jesus in der Auseinandersetzung mit seinen Anklägern deutlich, wie soeben an dem Wort erkennbar ist: Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört und Gott, was Gott gehört.

Ausgangspunkt: Eine Zukunftsvorstellung

Ausgangspunkt des Handelns und Redens Jesu war, wie manche heute sagen würden, eine Utopie. Jesus verkündete das Reich Gottes – die Herrschaft Gottes. In ihr gibt es Gemeinschaft, Liebe, Vergebung, Gesundheit, Achtung der Menschen – es gibt in ihr nicht Feindseligkeit, Hass, Erniedrigung. (Manche meinen, die Hölle sei so eine Vorstellung, die dem widersprechen würde. Aber Hölle ist ein Wort, das den Raum kennzeichnet, in den die Menschen kommen, die fern von Gott leben wollen. Zu Gott wird keiner gezwungen. Es wird auch keiner dazu gezwungen, den Nächsten zu lieben, ihn gut zu behandeln. Der Mensch trägt für sein Leben Verantwortung. Die Hölle ist ein Ergebnis des selbstverantworteten Lebens.) Manche reden verächtlich von einer „Utopie“. Aber die Vision einer besseren Welt ist häufig Motiv, die Welt zu verändern.

Jesus und die Vorstellung von Menschlichkeit

Im Lukasevangelium haben wir das Lied der Maria, das Magnifikat (Lk 1,46ff.). In diesem Lied der Mutter Jesu ist die Rede davon, dass Gott die Erniedrigten erhebt, die Herrscher vom Thron stürzt, den Hungernden Nahrung gibt, Reiche leer ausgehen lässt. Dieses Ziel ist im Blick – eben auf neue Art und Weise, nicht im Kampf gegen die Herrscher, nicht, indem die Reichen beraubt werden, sondern indem Erniedrigte, Ausgestoßene und Kranke aufgerichtet werden und die neue Gemeinschaft die negative Armut bekämpft. Dieses Bewusstsein treibt die Anhänger des Anfangs an – und hatte während der Kirchengeschichte immer wieder Funken entfacht. Vor allem hat man in Jesus Christus Gott reden und handeln sehen. Dieses Gottesbild hat die Vorstellung von dem geprägt, was menschlich ist. Es prägt das Bild von einem guten Zusammenleben, das man anstreben möchte, allen realen Vorstellungen zum Trotz.

Von Jesus inspirierte frühe Christen

Dazu kamen noch die Aussagen die wir in den Evangelien finden, die davon sprechen, dass Jesus sein leben als Lösegeld für viele/alle gebe, dass er die Sünde der Welt trägt (Johannes 1,29), dass Gott die Welt geliebt hat, so sehr, dass er seinen Sohn gesandt hat in die Welt (Johannes 3,16). Das Angebot der Erlösung durch Jesus Christus gilt allen Menschen, die errettende Gnade, die in Freiheit von allen Menschen angenommen werden kann.

Der Missionsbefehl, den Matthäus 25 ausspricht, sagt aus, dass die Frohe Botschaft der Zuwendung Gottes zu den Menschen allen Menschen verkündigt werden müsse.

Fazit

Die Bedeutung Jesu für Menschenrechte ist somit nicht plakativ, philosophisch, nicht thesenhaft. Sie ist subtil. Sie erschließt sich aus seiner kritischen und menschenfreundlichen Wirksamkeit, seinem Versuch, mit Hilfe einer Parallelwelt die Situation unter den Menschen zu ändern. Diese Parallelwelt soll das Zusammenleben der Menschen wie einen Sauerteig durchdringen, zum Guten führen. Viele Menschen unserer Kultur leben und denken aus dieser Tradition. Entsprechend haben sie die Menschenrechte formulieren können – und damit Menschen weltweit aus dem Herzen gesprochen.

Bewusstsein für Menschenrechte liegt darin begründet, dass der Mensch merkt: Es gibt Verhaltensalternativen. Ich bin für mein Verhalten verantwortlich – ich muss mich richtig verhalten, damit es besser wird, damit Menschen nicht so viel leiden müssen. An dieser Stelle hat Jesus Christus viel dazu beigetragen, dass der Mensch handeln lernt. Die Menschen des Mittelalters beriefen sich, soweit ich das sehen kann, dazu nicht auf Platon, nicht auf Aristoteles, auf Epikur oder berühmte Stoiker, sie beriefen sich auf alttestamentliche Grundlagen und auf Jesus Christus. Und dann, sekundär, werden die Tugenden, die wir bei griechischen/römischen Autoren finden, als Verhaltens-Maßstab herangezogen, weil man in ihnen Jesu Vorgaben wiedergefunden hat.